Ablauf

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch oder per Email einen Termin mit mir. Bitte bringen Sie zu dem ersten Gespräch die Krankenversichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen mit, sowie eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen mit.
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können sich gerne selbst an mich wenden.

I.d.R. finden zunächst fünf sogenannte „probatorische Sitzungen” statt, in denen anhand einer verhaltenstherapeutischen Diagnostik, der Exploration der Anliegen, Ressourcen und Ziele, gemeinsam eine mögliche Behandlung entwickelt wird. Am Ende dieser „probatorischen Sitzungen“ steht die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie erfüllt sind und ob das Kind/ der/die Jugendliche eine Therapie bei mir beginnen möchte.

Ist dies der Fall, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Nach der Genehmigung des Antrages kann die Therapie beginnen.
Ich bin verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung entsprechend den Psycho-therapievereinbarungen des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen durchzuführen. Ich unterliege der Schweigepflicht und bin verpflichtet, berufsethische Grundsätze einzuhalten.

 

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